Georg Gapp bietet botanische Führungen, Kräuterwanderungen, Kräuterkurse, volksheilkundige Heilpflanzenkurse, Vorträge, Seminare und geführte Wanderungen an.
Thema dieser Vortrags- und Führungstätigkeiten ist zum einen das Erkennen der Pflanzen sowie der volksheilkundigen Verwendung sowie die historische Verwendung als Nahrungs- oder Gewürzpflanzen und zum zweiten das Begleiten von unerfahrenen Gruppen im montanen bis alpinen Gebiet. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass pharmazeutische oder therapeutische Anwendungen und Inhaltsstoffe nicht Teil dieser Kurse bzw. Veranstaltungen sind, sondern ausschließlich Erkennung und historische Verwendungen der Pflanzen.
Im weiteren Verlauf werden die Vortragenden (insbesondere Georg Gapp) der Einfachheit halber als „der Vortragende“ bezeichnet. Teilnehmer der oben genannten Veranstaltungen werden unabhängig vom Geschlecht als „der Teilnehmer“ bezeichnet.
Die oben genannten Veranstaltungen und alle sonst vergleichbaren Tätigkeiten der Vortragenden werden im weiteren Verlauf nur noch als „Veranstaltungen“ bezeichnet. Unter „Exkursionen“ werden besonders ein- oder mehrtägige Veranstaltungen im kollinen bis alpinen-Gelände (also in der Natur, im Freien) verstanden. Unter „Workshops“ und „Vorträge“ werden Veranstaltungen, die unter 3 Stunden oder bis zu 3 Stunden dauern, bezeichnet.
(1) Die vorgetragenen Inhalte umfassen ausschließlich die der Vortragenden bekannte historische und volksheilkundige Verwendung von Pflanzen. Die Vortragende rät ausdrücklich davon ab, Pflanzen, ohne eine fachkundige Beratung eines Arztes, arzneilich zu verwenden oder in irgendeiner anderen Form anzuwenden.
(2) Die Verwendung von Pflanzen als Nahrungs- und Gewürzpflanze ist ebenfalls als historische Verwendung bzw. Volks-Verwendung zu sehen und mit besonderer Vorsicht zu betrachten. Viele giftige oder schädigende Inhaltsstoffe waren damals noch nicht bekannt und können eine solche Verwendung problematisch machen. Sofern diese der Vortragenden bekannt sind, wird sie darauf hinweisen.
(3) Die innerliche oder äußerliche Verwendung von Pflanzen ist mit besonderer Vorsicht zu sehen. Eine Rücksprache mit einem fachkundigen Arzt wird ausdrücklich empfohlen und vor Selbstversuchen ausdrücklich abgeraten. Der Teilnehmer sollte immer mögliche allergische Reaktionen, Nebenwirkungen oder auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vor Augen haben. Auch muss dem Teilnehmer bewusst sein, dass Pflanzen z.T. auch potente (pharmazeutische) Wirkstoffe enthalten können. Der Teilnehmer muss sich auch der hygienischen Problematik (z.B: Straßenschmutz, Hundekot, Düngung, Parasitenbefall oder sonstige Kontamination) bewusst sein, diese ist mit dem freien Auge oft nicht erkennbar. Auch darf sich der Teilnehmer nicht darauf verlassen, dass die Plätze, an denen die Führungen/Vorträge stattfinden, risikofrei sind. Die Vortragende wählt die Plätze ausschließlich nach botanischen Aspekten (z.B. der Arten-Vielfalt) aus.
Auch mitgebrachte Pflanzen der Vortragenden dienen nur der botanischen Präsentation.
(4) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich mit entsprechender Ausrüstung bei den Vorträgen zu erscheinen. Sicheres Schuhwerk sowie warme, regenfeste und wetterfeste „Outdoor“- Kleidung wird vorausgesetzt sowie Wechselbekleidung, Sonnenschutz, Sonnenbrille, Mütze und Handschuhe. Bei gesundheitlichen Gebrechen sind diese bitte unbedingt vor Vortragsbeginn schriftlich bekannt zu geben. Bei Allergien (z.B. Bienenallergie) und anderen persönlichen Leiden sind entsprechende (Notfall)-Medikamente vom Teilnehmer selbst mitzunehmen und vor Vortragsbeginn schriftlich darauf hinzuweisen. Notwendig Verpflegung ist ebenfalls vom Teilnehmer selbst mitzunehmen. Den Anweisungen der Vortragenden ist Folge zu leisten.
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer die nötige Fitness und die nötigen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen muss, um eine mehrstündige (bei entsprechenden Tagesseminaren auch den ganzen Tag) Exkursion im Wald-, Alm- oder Wiesen-Gelände zu absolvieren. Bei Unsicherheiten sollte der Teilnehmer die Vortragende vorher immer schriftlich kontaktieren. Die Exkursionen sind in der Regel nicht behindertengerecht. Exkursionen finden auch in Zecken-Gebieten statt. Bei den Exkursionen und Veranstaltungen ist den Anweisungen der Vortragenden unbedingt Folge zu leisten.
(6) Eltern haften für ihre Kinder. Die angebotenen Veranstaltungen richten sich ausnahmslos an mündige Erwachsene. Die Mitnahme von Kindern muss 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstalterin genehmigt werden. Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich nicht gestattet.
(7) Unangemeldeten Personen ist, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen mit dem Veranstalter, die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt.
(8) Aufzeichnungen in Form von Video- oder Ton-Aufnahmen sind ohne schriftliche Erlaubniserteilung der Vortragenden nicht gestattet.
(9) Teilnehmer dürfen überlassene Unterlagen, Medien oder Datenträger ohne ausdrückliche Genehmigung der Vortragenden weder vervielfältigen noch Dritten überlassen werden.
(10.) Es wird keine Haftung für die Garderobe und andere mitgebrachte Dinge der Kursteilnehmer übernommen.
(11.) Bei Beschädigung eines Einrichtungsgegenstandes, Küchengerätes, Kursmaterials ist der Kursteilnehmer verpflichtet, dies seiner Versicherung zu melden und zu ersetzen.
(12) Es wird keine Haftung für Schäden, egal welcher Art, die beim Parken bei den Veranstaltungsorten entstehen, übernommen.
(13.) Das Abpflücken von Pflanzen und ernten von Samen aus den Kräutergärten, ist nur nach vorheriger Absprache mit der Vortragenden gestattet.
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen/Kurse der Vortragenden.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung gültige Fassung.
(3) Die AGB werden auf der aktuellen Homepage der Veranstalterin veröffentlicht.
(4) Die AGB treten mit 21.12.2022 in Kraft.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail und Webadresse, zum Zwecke der Erfüllung des Kursangebots und der Betreuung des Teilnehmers sowie für eigene Werbezwecke ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken von Georg Gapp (Newsletter, Benachrichtigung über neue Veranstaltungen/Kurse) bis auf Widerruf zugesendet werden. Die Zustimmung bzw. die E-Mail- Zustellung kann jederzeit schriftlich und kostenlos mittels E-Mail oder Brief an die oben genannte Postadresse widerrufen werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass eine gemeinsame WhatsApp Gruppe zur Kursbegleitung erstellt wird, dass Fotografien, die während Veranstaltungen des Kurses und der Prüfung gemacht wurden, für Werbezwecke wie Facebook, Instagram und auf der Homepage der Veranstalterin verwendet werden. Georg Gapp übernimmt keine Haftung für Aussagen von Dritten, die auf dem Blog www.herbalhikers.com posten oder in das Gästebuch schreiben, egal zu welchem Thema. Diese Personen sind selbstverantwortlich und werden gesetzmäßig be-/verhandelt. Das Copyright auf das Logo Herbalhikers sowie auf sämtlichen Fotos liegt bei Georg Gapp. Sämtliche persönliche Daten werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften genutzt und werden weder verkauft noch vermietet oder Dritten verfügbar gemacht. Bei Kooperationen mit anderen Referenten oder Organisationen (z.B. mit der FNL-Kräuterakademie; der Kooperationspartner muss in der Ausschreibung ersichtlich sein oder vorher bekannt gegeben werden) behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldedaten an den Kooperationspartner weiterzuleiten.
(1) Die Ausbildungskosten belaufen sich auf Netto € 1.780,00 und beinhalten 200 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten. Einmalig wird für das verarbeitete Material im Unterricht ein Unkostenbeitrag verrechnet. Dieser wird am ersten Kurstag bekannt gegeben.
(2) Mit der Anmeldung zum „Volksheilkundlichen Kräuterkurs nach Ignaz Schlifni“ der FNL-Kräuterakademie der „Freunde naturgemäßer Lebensweise“ ist der Kursplatz fixiert und die Kurskosten fällig.
(1) Die Kursgebühr wird mittels einer Ratenzahlung abgerechnet, diese wird wie folgt angeboten: Für den Zertifikatslehrgang Start Februar (eineinhalbjährig) in vier Raten fällig:
€ 1790, - + 20 % Mwst. zu zahlen in vier Raten:
Rate | Zahlung | Von | Bis |
---|---|---|---|
1. Rate | € 550,- | 01. Februar | 20. Februar |
2. Rate | € 550,- | 01. Juni | 20. Juni |
3. Rate | € 550,- | 01. April (Folgejahr) | 20. April (Folgejahr) |
4. Rate | € 498,- | 01. Juni (Folgejahr) | 20. Juni (Folgejahr) |
(2) Zahlungen aus dem Ausland (wie der benachbarten Schweiz) müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
(3) Zahlungen in der Schweiz können nach aktuellem €/CHF Wechselkurs an folgendes Konto überwiesen werden:
(1) Eine Stornierung hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
(1a) Eine Stornierung des Kräuterkurses im Rahmen der FNL-Kräuterakademie ist bis 30 Tage vor Kursstart kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis 29 Tage vor Kursstart wird die erste Anzahlung als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, bei einer Stornierung ab 15 Tage vor Kursstart werden 50% der gesamten Kursgebühr als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Erfolgt eine Abmeldung am oder nach dem ersten Kurstag, Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung durch die teilnehmende Person, ist die gesamte Kursgebühr entsprechend den Zahlungsbedingungen zu entrichten. Wenn eine Ersatzperson erbracht wird, kann ohne Mehraufwand umgebucht werden. Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird die gesamte Kursgebühr eingefordert. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nicht-Erfüllung der Zahlung rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Es sei hier darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer in Krankheitsfällen oder anderen persönlichen, triftigen Verhinderungsgründen um eine freiwillige Kulanzlösung ansuchen kann.
(1b) Sofern in der Ausschreibung nicht anders festgehalten wurde, umfassen die Kurs-/Veranstaltungs-Gebühren keine Eintritte, Materialkosten, Unterlagen, Verpflegungen, Übernachtungskosten, Strafen oder Reise-/Transportkosten.
(2) Eine Anmeldung ist nur durch das von dem Veranstalter ausgegebene Anmelde-Formular oder der entsprechenden ausgeschriebenen Anmeldungs-Modalität möglich. Erst durch die geleistete Anzahlung (i.d.R. Bank-Überweisung) innerhalb der Frist erhält die Anmeldung ihre Gültigkeit, sofern der Veranstalter dem Anmeldungswerber die Anmeldung nicht aus bestimmten Gründen, insbesondere solchen, die in der Person des Anmeldungswerbers liegen, versagt. Tritt dieser Fall ein, wird der bereits geleistete Betrag umgehend und vollständig an den Anmeldungswerber refundiert. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Frist oder spätestens innerhalb von 29 Tagen, so liegt keine rechtsgültige Anmeldung vor und der Veranstalter kann den Teilnahmeplatz an andere Personen vergeben.
(3) Sollte es aufgrund technischer Probleme bei der Anmeldung zu einer Überbuchung kommen, so ist das Datum der Überweisung der Anzahlung maßgeblich. Personen, denen mangels verfügbarem Kursplatz die Anmeldung versagt werden muss, eine Anzahlung jedoch bereits leisteten, wird diese Anzahlung umgehend und vollständig refundiert.
(4) Es wird grundsätzlich nur eine Bezahlung per Banküberweisung oder Barzahlung erlaubt, andere Bezahlarten (z.B. Kreditkarte, Scheck, EC-Karte u.a.) sind ausgeschlossen.
(5) Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen aus zwingenden Gründen vor. Bei Absage von angekündigten Seminaren/Terminen ohne entsprechenden Ersatz (Termin) werden allenfalls vorab entrichtete Teilnahmegebühren umgehend und vollständig refundiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Schadenersatz, werden – soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, in Fällen von vorsätzlichem und grobem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen nach vorheriger Ermahnung der Veranstaltung bzw. des Kurses zu verweisen. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Entgelts ist diesfalls ausgeschlossen.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kursunterlagen oder sonstiger Publikationen und haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von dem/der jeweiligen Referenten/in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
(8) Den Teilnehmenden überlassene Unterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Veranstalterin weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.
(9) Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, geschützte oder seltene Pflanzen oder Pflanzen in geschützten Landschaftsbereichen zu pflücken oder zu beschädigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem jeweilig im Lande gültigen Naturschutzgesetz selbstverständlich Folge zu leisten ist. Unser großes Anliegen ist es, die Natur- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflanzen während der Veranstaltung gesammelt werden dürfen.
(10) Die Kurskosten für die angebotenen Programme beziehen sich ausschließlich auf das jeweils gebuchte Produkt. Der Teilnehmer erwirbt keine Rechte, Fehlstunden in anderen Kursen aufzuholen. Für eine Teilnahme zur Prüfung des volksheilkundlichen Lehrgangs nach Ignaz Schlifni ist eine Teilnahme von 75% vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Fehlstunden im Blick zu haben.
(11) Aus der Teilnahme an Veranstaltungen lässt sich keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde ableiten. Hierzu sind nur Ärzte (A, CH, FL, D, I) und Heilpraktiker (D, CH, FL) befugt. Die vorgestellten Rezepturen und Anwendungen sind beispielhaft und individuell abzuwägen.
(12) Aus der Teilnahme an dem Kräuterlehrgang nach der FNL-Kräuterakademie lässt sich keine Befugnis zur Ausübung als Wanderführer ableiten.
(13) Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
(1) Kräuterwanderungen oder Kräuterführungen sowie Kräuterkurse bzw. Workshops, die an einem Tag stattfinden, weniger als 3 oder genau 3 Stunden dauern und von der Vortragenden selbst ausgeschrieben wurden, benötigen i.d.R. keine Anzahlung.
(2) Eine kostenfreie Stornierung ist 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(3) Eine Anmeldung ist ausschließlich in schriftlicher Form möglich.
(4a) Die Bezahlung der in Italien, Österreich oder Deutschland abgehaltenen Veranstaltungen erfolgt nach Vereinbarung ober per Banküberweisung 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf folgendes Konto:
(4b) Zahlungen aus dem Ausland (wie der benachbarten Schweiz) müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
(5a) Die Bezahlung der in der Schweiz abgehaltenen Veranstaltungen erfolgt nach Vereinbarung ober per Banküberweisung 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf folgendes Konto:
(5b) Zahlungen aus dem Ausland müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
(6) Sofern in der Ausschreibung nicht anders festgehalten wurde, umfassen die Veranstaltungs-Gebühren keine Eintritte, Materialkosten, Unterlagen, Verpflegungen, Übernachtungskosten, Strafen oder Reise-/Transportkosten.
(7) Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen aus zwingenden Gründen vor. Bei Absage von angekündigten Seminaren/Terminen ohne entsprechenden Ersatz (Termin) werden allenfalls vorab entrichtete Teilnahmegebühren umgehend und vollständig refundiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Schadenersatz, werden – soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
(8) Der Veranstalter behält sich vor, in Fällen von vorsätzlichem und grobem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen nach vorheriger Ermahnung der Veranstaltung bzw. des Kurses zu verweisen. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Entgelts ist diesfalls ausgeschlossen.
(9) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kursunterlagen oder sonstiger Publikationen und haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von dem/der jeweiligen Referenten/in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
(10) Den Teilnehmenden überlassene Unterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Veranstalterin weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.
(11) Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, geschützte oder seltene Pflanzen oder Pflanzen in geschützten Landschaftsbereichen zu pflücken oder zu beschädigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem jeweilig im Lande gültigen Naturschutzgesetz selbstverständlich Folge zu leisten ist. Unser großes Anliegen ist es, die Natur- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflanzen während der Veranstaltung gesammelt werden dürfen.
(12) Sollte es aufgrund technischer Probleme bei der Anmeldung zu einer Überbuchung kommen, so ist das Datum der Überweisung der Anzahlung maßgeblich. Personen, denen mangels verfügbarem Veranstaltungsplatz die Anmeldung versagt werden muss, eine Anzahlung jedoch bereits leisteten, wird diese Anzahlung umgehend und vollständig refundiert.
(13) Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den Gästen bzw. dem Auftragsgeber zu tragen.
(14) Benötigt der Veranstalter für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger als vier Stunden gebührt ihm der volle Tagessatz.
(15) Ist der Veranstalter nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen bzw. dem Auftragsgeber für geeigneten Ersatz zu sorgen.
(16) Werden Touren Kurzfristig auf Wunsch oder Verschulden des Gastes abgeändert, so steht dem Veranstalter der volle Tagessatz/Tarif zu. Erhöhen sich dadurch die Länge und/oder die Schwierigkeiten der Tour, so gebührt dem Veranstalter der dafür entsprechende Tagessatz/Tarif.
(17) Wird eine Tour/Angebot ohne vorherige Absprache vom Gast bzw. Auftragsgeber nicht angetreten, so steht dem Veranstalter der volle Tagessatz/Tarif zu. Bei rechtzeitiger Absprache (mindestens 5 Tage vorher) werden nur noch 50% des vereinbarten Tarifs berechnet.
(18) Bei Führungen im Ausland sind die regionalen Tarifbestimmungen zu beachten. Diese Tarifbestimmungen gelten bis auf Widerruf. Eine Erhöhung erfolgt nach einer Indexsteigerung von mehr als 5%.
(1) Alle Preise sind inclusive Mehrwertsteuer. Die Tarife dienen als Richtwert, der Veranstalter behält sich vor, Preise bei individuellen Anfragen anzupassen, anzugleichen oder zu erhöhen.
(2a) Kosten für botanische Führungen in Italien, Österreich, Deutschland
Paket | Dauer | Anzahl Personen | Preis |
---|---|---|---|
1 Tag | 09:00 - 17:00 Uhr |
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½ Tag | 09:00 - 12:00 oder von 14:00-17:00 Uhr |
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1 h | 60 Minuten | 1 Person | € 30, - |
(2b) Kosten für geführte Wanderunge in Italien, Österreich, Deutschland
Paket | Dauer | Anzahl Personen | Preis |
---|---|---|---|
1 Tag | 09:00 - 17:00 Uhr |
|
|
½ Tag | 09:00 - 12:00 oder von 14:00-17:00 Uhr |
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1 h | 60 Minuten | 1 Person | € 25,- |
(3a) Kosten für botanische Führungen in der Schweiz
Paket | Dauer | Anzahl Personen | Preis |
---|---|---|---|
1 Tag | 09:00 - 17:00 Uhr |
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|
½ Tag | 09:00 - 12:00 oder von 14:00-17:00 Uhr |
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1 h | 60 Minuten | 1 Person | CHF 80,- |
(3b) Kosten für geführte Wanderungen in der Schweiz
Paket | Dauer | Anzahl Personen | Preis |
---|---|---|---|
1 Tag | 09:00 - 17:00 Uhr |
|
|
½ Tag | 09:00 - 12:00 oder von 14:00-17:00 Uhr |
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1 h | 60 Minuten | 1 Person | CHF 50,- |
(1) Kräuterwanderungen oder Kräuterführungen sowie Kräuterkurse bzw. Workshops, die an einem Tag stattfinden, weniger als 3 oder genau 3 Stunden dauern und von der Vortragenden selbst ausgeschrieben wurden, benötigen i.d.R. keine Anzahlung.
(2) Eine kostenfreie Stornierung ist 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(3) Eine Anmeldung ist ausschließlich in schriftlicher Form möglich.
(4a) Die Bezahlung der in Italien, Österreich oder Deutschland abgehaltenen Veranstaltungen erfolgt nach Vereinbarung ober per Banküberweisung 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf folgendes Konto:
(4b) Zahlungen aus dem Ausland (wie der benachbarten Schweiz) müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
(5a) Die Bezahlung der in der Schweiz abgehaltenen Veranstaltungen erfolgt nach Vereinbarung ober per Banküberweisung 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf folgendes Konto:
(5b) Zahlungen aus dem Ausland müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
(6) Sofern in der Ausschreibung nicht anders festgehalten wurde, umfassen die Veranstaltungs-Gebühren keine Eintritte, Materialkosten, Unterlagen, Verpflegungen, Übernachtungskosten, Strafen oder Reise-/Transportkosten.
(7) Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen aus zwingenden Gründen vor. Bei Absage von angekündigten Seminaren/Terminen ohne entsprechenden Ersatz (Termin) werden allenfalls vorab entrichtete Teilnahmegebühren umgehend und vollständig refundiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Schadenersatz, werden – soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
(8) Der Veranstalter behält sich vor, in Fällen von vorsätzlichem und grobem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen nach vorheriger Ermahnung der Veranstaltung bzw. des Kurses zu verweisen. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Entgelts ist diesfalls ausgeschlossen.
(9) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kursunterlagen oder sonstiger Publikationen und haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von dem/der jeweiligen Referenten/in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
(10) Den Teilnehmenden überlassene Unterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Veranstalterin weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.
(11) Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, geschützte oder seltene Pflanzen oder Pflanzen in geschützten Landschaftsbereichen zu pflücken oder zu beschädigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem jeweilig im Lande gültigen Naturschutzgesetz selbstverständlich Folge zu leisten ist. Unser großes Anliegen ist es, die Natur- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflanzen während der Veranstaltung gesammelt werden dürfen.
(12) Sollte es aufgrund technischer Probleme bei der Anmeldung zu einer Überbuchung kommen, so ist das Datum der Überweisung der Anzahlung maßgeblich. Personen, denen mangels verfügbarem Veranstaltungsplatz die Anmeldung versagt werden muss, eine Anzahlung jedoch bereits leisteten, wird diese Anzahlung umgehend und vollständig refundiert.
(13) Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den Gästen bzw. dem Auftragsgeber zu tragen.
(14) Benötigt der Veranstalter für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger als vier Stunden gebührt ihm der volle Tagessatz.
(15) Ist der Veranstalter nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen bzw. dem Auftragsgeber für geeigneten Ersatz zu sorgen.
(16) Eine Anmeldung zu den Seminaren und Fortbildungen ist erst nach erfolgter Überweisung der vereinbarten kosten fixiert.
(2) Zahlungen aus dem Ausland (wie der benachbarten Schweiz) müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
(3) Zahlungen in der Schweiz können nach aktuellem €/CHF Wechselkurs an folgendes Konto überwiesen werden:
(1) Eine Stornierung hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
(1a) Eine Stornierung der Fortbildungen/Seminare ist bis 30 Tage vor Start kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Fortbildungs-Seminarstart werden 50% der gesamten Gebühren als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Erfolgt eine Abmeldung am Fortbildungs-Seminartag, Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung durch die teilnehmende Person, ist die gesamte Kursgebühr entsprechend den Zahlungsbedingungen zu entrichten. Wenn eine Ersatzperson erbracht wird, kann ohne Mehraufwand umgebucht werden. Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird die gesamte Kursgebühr eingefordert. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nicht-Erfüllung der Zahlung rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Es sei hier darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer in Krankheitsfällen oder anderen persönlichen, triftigen Verhinderungsgründen um eine freiwillige Kulanzlösung ansuchen kann.
(1b) Sofern in der Ausschreibung nicht anders festgehalten wurde, umfassen die Fortbildungs/Seminar -Gebühren keine Eintritte, Materialkosten, Unterlagen, Verpflegungen, Übernachtungskosten, Strafen oder Reise-/Transportkosten.
(2) Eine Anmeldung ist nur durch das von dem Veranstalter ausgegebene Anmelde-Formular oder der entsprechenden ausgeschriebenen Anmeldungs-Modalität möglich. Erst durch die geleistete Anzahlung (i.d.R. Bank-Überweisung) innerhalb der Frist erhält die Anmeldung ihre Gültigkeit, sofern der Veranstalter dem Anmeldungswerber die Anmeldung nicht aus bestimmten Gründen, insbesondere solchen, die in der Person des Anmeldungswerbers liegen, versagt. Tritt dieser Fall ein, wird der bereits geleistete Betrag umgehend und vollständig an den Anmeldungswerber refundiert. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Frist oder spätestens innerhalb von 29 Tagen, so liegt keine rechtsgültige Anmeldung vor und der Veranstalter kann den Teilnahmeplatz an andere Personen vergeben.
(3) Sollte es aufgrund technischer Probleme bei der Anmeldung zu einer Überbuchung kommen, so ist das Datum der Überweisung der Anzahlung maßgeblich. Personen, denen mangels verfügbarem Kursplatz die Anmeldung versagt werden muss, eine Anzahlung jedoch bereits leisteten, wird diese Anzahlung umgehend und vollständig refundiert.
(4) Es wird grundsätzlich nur eine Bezahlung per Banküberweisung oder Barzahlung erlaubt, andere Bezahlarten (z.B. Kreditkarte, Scheck, EC-Karte u.a.) sind ausgeschlossen.
(5) Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen aus zwingenden Gründen vor. Bei Absage von angekündigten Seminaren/Terminen ohne entsprechenden Ersatz (Termin) werden allenfalls vorab entrichtete Teilnahmegebühren umgehend und vollständig refundiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Schadenersatz, werden – soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, in Fällen von vorsätzlichem und grobem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen nach vorheriger Ermahnung der Veranstaltung bzw. des Kurses zu verweisen. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Entgelts ist diesfalls ausgeschlossen.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kursunterlagen oder sonstiger Publikationen und haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von dem/der jeweiligen Referenten/in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
(8) Den Teilnehmenden überlassene Unterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Veranstalterin weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.
(9) Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, geschützte oder seltene Pflanzen oder Pflanzen in geschützten Landschaftsbereichen zu pflücken oder zu beschädigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem jeweilig im Lande gültigen Naturschutzgesetz selbstverständlich Folge zu leisten ist. Unser großes Anliegen ist es, die Natur- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflanzen während der Veranstaltung gesammelt werden dürfen.
(10) Die Fortbildungs-Seminarkosten für die angebotenen Programme beziehen sich ausschließlich auf das jeweils gebuchte Produkt. Der Teilnehmer erwirbt keine Rechte, Fehlstunden in anderen Fortbildungen/Seminaren nachzuholen.
(11) Aus der Teilnahme an Veranstaltungen lässt sich keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde ableiten. Hierzu sind nur Ärzte (A, CH, FL, D, I) und Heilpraktiker (D, CH, FL) befugt. Die vorgestellten Rezepturen und Anwendungen sind beispielhaft und individuell abzuwägen.
(12) Aus der Teilnahme an dem Kräuterlehrgang nach der FNL-Kräuterakademie lässt sich keine Befugnis zur Ausübung als Wanderführer ableiten.
(1) Alle Preise sind inclusive Mehrwertsteuer. Die Tarife dienen als Richtwert, der Veranstalter behält sich vor, Preise bei individuellen Anfragen anzupassen, anzugleichen oder zu erhöhen.
(2a) Kosten für Seminare/Fortbildungen
1 Tag | 09:00 - 17:00 Uhr | pro Person | € 70,- |
1/2 Tag | 09:00 - 12:00 oder von 14:00-17:00 Uhr | pro Person | € 45,- |
pro Stunde | € 60,- |
(3a) Kosten für botanische Führungen in der Schweiz
1 Tag | 09:00 - 17:00 Uhr | pro Person | CHF 130,- |
1/2 Tag | 09:00 - 12:00 oder von 14:00-17:00 Uhr | pro Person | CHF 80,- |
pro Stunde | CHF 90,- |
Von diesen AGB abweichende Regelungen sind zulässig, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
Auf Verträge und außervertragliche Ansprüche ist österreichisches Recht unter Ausschluss des Ankaufrechts anzuwenden.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Hard, Österreich.
Vertragssprache ist Deutsch.